Nachweise prüfen und freigeben

Für: Lehrkraft 3 Minuten Zuletzt geprüft: 10.07.2026

Wenn Azubis ihre Ausbildungsnachweise im rettungsheft abgeben, landen sie im Bereich Nachweise zur Prüfung. Dort gibst du sie frei oder weist sie zurück.

Bevor du beginnst

Prüfen dürfen: Lehrkräfte ihrer Klassen, Praxisanleiter ihrer Azubis und die Ausbildungsleitung. Ob zuerst der Praxisanleiter oder direkt die Schule prüft, legt die Ausbildungsleitung im Prüfmodell fest.

Einen Nachweis freigeben

  1. Öffne Ausbildung und wähle Nachweise.
  2. Grenze bei Bedarf mit den Filtern Von/Bis, Status, Klasse oder Lernort ein.
  3. Öffne einen Nachweis und prüfe die Angaben.
  4. Wähle Genehmigen. Für eine ganze Woche nutzt du Woche genehmigen.

Zurückweisen

  1. Wähle Zurückweisen und gib einen Grund an.
  2. Der Nachweis geht zurück auf offen, der Azubi wird benachrichtigt.
Bevor du beginnst

Bei „Praxis, dann Schule” bestätigt der Praxisanleiter zuerst (PA bestätigen), danach gibt die Schule final frei. Die Herkunft steht am Nachweis: Praxis oder Theorie.

Ergebnis

Freigegebene Nachweise zählen im Soll/Ist des Schülers als nachgewiesen und verschwinden aus der Prüf-Liste.

Wenn es nicht klappt

„Du hast keine Prüfberechtigung”? Dann bist du weder Lehrkraft der Klasse noch Praxisanleiter des Azubis. Wende dich an deine Ausbildungsleitung.

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